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Die AMTSSIGNATUR
Im Sinne einer durchgängigen elektronischen Verfahrensabwicklung kann die Gemeinde Mils auf ihren Erledigungen eine Amtssignatur aufbringen. Dadurch wird erkennbar, dass es sich um ein amtliches Schriftstück der Gemeinde handelt. Durch die Amtssignatur können somit die Herkunft und die Echtheit eines Dokuments überprüft werden.
Die Amtssignatur setzt sich gemäß § 19 E-Gov-Gesetz zusammen aus:
Veröffentlichung der Bildmarke Die Veröffentlichung der Bildmarke der Gemeinde Mils gemäß § 19 Abs. 3 E-Government-Gesetz (E-GovG) finden Sie hier zum download: Amtssignatur_Mils.pdf
Verifizierung des Ausdrucks eines amtssignierten elektronischen Dokuments
Gemeinde Mils
Elektronische Signaturprüfung
Sie können ein amtssigniertes elektronisches Dokument auf seine Echtheit und Unversehrtheit prüfen. Dazu nutzen Sie bitte die untenstehenden Adressen:
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